Jugendsozialarbeit an Schulen |
||
Was ist Jugendsozialarbeit an Schulen?
|
||
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule, die auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII erfolgt. |
|
|
Ansprechpartner sein für Schülern, Eltern und LehrernKlärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülern, zu Hause und im sozialen UmfeldUnterstützung und Beratung bei schulischen Problemen, Erziehungsschwierigkeiten und allgemeinen sozialen Problemen Zusammenarbeit mit Eltern z.B. durch Einzelgespräche, Hausbesuche, Vermittlung und Begleitung des Kontakts mit Lehrkräften, mit der Jugendhilfe und anderen Institutionen, Fachdiensten, EinrichtungenFörderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen |
|
|
Was bietet Jugendsozialarbeit an Schulen an?
|
||
Beratung für Schüler, Eltern, Lehrer |
|
|
Rechtliche Grundlagen
|
||
§ 2 / § 13 SGB VIII: Jugendsozialarbeit gehört zu den Leistungen der Jugendhilfe.§ 81 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter, mit den Schulen und der Schulverwaltung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zusammenzuarbeiten.Artikel 31 BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) verpflichtet die Schulen zur Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.§ 203 StGB regelt die Schweigepflicht über anvertraute Informationen. |
||
(C) www.cah-ev.de - Alle Rechte vorbehalten |
||